Touristen- Transit- Privat- und Geschäftsvisum
Unsere Gruppenpreisangebot – ab 10 Reisepässe – ab 83 Euro + Versandkosten
Unsere Leistungen: Wir überprüfen auf die Vollständigkeit und Richtigkeit Ihre Unterlagen, stellen für Sie die benötigte Einladung aus, geben Ihre Unterlagen beim Konsulat ab, holen Ihr Reisepass mit dem Visum beim Konsulat ab und überprüfen es auf die Richtigkeit, gewünschter Versandweg oder Ihre persönliche Abholung bei uns im Büro organisieren.
Benötigte Unterlagen:
1. Original-Reisepass oder Kinderreisepass.
Die Gültigkeit des Reisepasses muss mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein. Außerdem muss der Reisepass noch mindestens 1-2 freie Seiten enthalten.
2. 1 Lichtbild, Format 3,5×4,5 cm.
Fotos im Profil, mit Mütze sowie Fotos, die den Antragsteller mit Sonnenbrille oder getönter Brille zeigen, werden nicht akzeptiert.
Es dürfen keine eingescannten und auf Normalpapier ausgedruckten oder kopierten Fotos benutzt werden. Nur Bilder in Fotoqualität werden vom Konsulat akzeptiert.
Das Bild muss nicht älter als 1 Jahr sein.
3. Ein ausgefüllter und persönlich unterschriebener elektronischer Visumantrag. (Alle Fragen des Visumantrages müssen richtig und vollständig beantwortet sein.)
Unsere Tipps zum Ausfüllen: Name of host travel company: OOO SODEJSTWIJE, Reference number: 021369, Confirmation number – 0.
Den Auftragsformular online ausfüllen und dann unbedingt ausdrucken.
4. Auslandskrankenversicherungsnachweis (eine Kopie)
Daten der Versicherung sollen mit Daten im Visumantrag zusammenfallen.
Unsere Empfehlung: Lassen Sie sich einen Tag mehr vor und nach Ihren Flugdaten versichern.
(Wenn Sie noch keine Auslandskrankenversicherung besitzen, dann können Sie die ganz einfach und bequem auf unserer Seite abschließen.) Auslandskrankenversicherung.**
Bitte beachten Sie! Versicherungspolicen müssen folgende Informationen enthalten:
4.1. Datum des Versicherungsabschlusses;
4.2. Nummer der Versicherungspolice;
4.3. Name und Vorname des Versicherten;
4.4. Angaben zum Versicherungsunternehmen;
4.5. Der Gültigkeitszeitraum der Police muss die gesamte Aufenthaltsdauer in Russland bei der Ausstellung eines ein- oder zweifachen Visums und für ein Mehrfachvisum die Aufenthaltsdauer der ersten Reise abdecken;
4.6. Übersicht der versicherten medizinischen Leistungen inkl. Krankentransport, einschließlich der Überführung im Falle des Todes. Siehe Muster;
4.7. Die Mindestdeckung muss 30 000 EUR betragen;
4.8. Territorialer Gültigkeitsraum (weltweit, einschließlich Russland; Europa, einschließlich Russland);
4.9. Unterschrift des Versicherers.
5. Ein Rückkehrwilligkeitsnachweis (Gehaltsabrechnung, Arbeitsbestätigung, Kontoauszug, Rentenbescheid etc.)
6. Ausländische Staatsangehörige müssen zur Beantragung ihren gültigen Aufenthaltstitel nachweisen (gut lesbare Kopie ist ausreichend).
Für weitere Fragen schreiben Sie bitte an uns eine E-mail: info@kronwerk-reisen.de
oder rufen Sie uns unter die Tel.-Nr.: +49 (0)71191241464 an.
7. Alle erforderlichen Unterlagen für ein Visum nach Russland an uns per Post (unbedingt mit Sendungsnummer) senden oder nach Terminvereinbarung zu uns ins Büro mitbringen.
Unsere Adresse:
Reiseagentur KRONWERK,
Schozacher Str. 40,
70437 Stuttgart
AGB
Allgemeines
Sehr geehrte Kunden, die folgenden Geschäftsbedingungen sind die rechtliche Grundlage unserer Leistungen. Sie werden vom Kunden durch Auftragserteilung an Reiseagentur KRONWERK anerkannt.
2. Leistungen
Die von Reiseagentur KRONWERK gegen Entgelt angebotenen Leistungen umfassen sämtliche Dienste, die zur Erlangung von Visa bei ausländischen Behörden notwendig sind, sowie die Beratung in Passangelegenheiten, soweit diese keine Rechtsberatung darstellen. Da die Entscheidung über die Erteilung eines Visums allein bei den ausländischen zuständigen Behörden liegt, kann von der Reiseagentur KRONWERK nicht für einen wie auch immer gearteten Erfolg eingestanden werden. Die Verpflichtung der Reiseagentur KRONWERK besteht daher ausschließlich in der Erbringung einer Dienstleistung. Unsere Dienstleistung ist mit der Beschaffung des Visums und der Übergabe an das von dem Kunden bestimmte Versandunternehmen erfüllt.
Reiseagentur KRONWERK ist berechtigt, die Ausführung des Auftrags ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen. Ein Vertrag mit Reiseagentur KRONWERK kommt nur dann zustande, wenn der Auftrag ausdrücklich von ausländischen zuständigen Behörden angenommen worden ist.
Das Reiseagentur KRONWERK behält sich vor, Aufträge auch ohne Begründung abzulehnen. Alle jeglichen Änderungen nach Auftragserteilung sind im Einzelfall und zwingend in schriftlicher Form gesondert zu vereinbaren.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.2 Alle Gebühren, Entgelt für unseren Service, die Konsulatsgebühren, etwaiger Kosten Dritter sowie die Versandkosten richten sich nach unseren jeweils gültigen Tarifen, auch wenn es an einer ausdrücklichen Vereinbarung hierzu fehlt.
3.3 Die Zahlung muss sofort nach Erhalt der Rechnung erfolgen.
3.4 Die Reiseagentur KRONWERK ist vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung berechtigt, den Rechnungsbetrag durch die Rücksendung der Unterlagen per Expressbote oder Nachnahme zu erheben.
3.5 Erst wenn die Reiseagentur KRONWERK über den Betrag verfügen kann, gilt die Zahlung als erfolgt. Im Falle einer Blitzbearbeitung ist ein Zahlungsnachweis vorzulegen.
3.6 Da die Visumerteilung und Ausgabe von Dokumenten ausschließlich bei der ausländischen Behörden liegt, bleibt der Anspruch auf Zahlung der vereinbarten Vergütung sowie die Erstattung der entstandenen Aufwendungen und der angefallenen Konsulatsgebühren auch im Falle der Verspätung oder des Visumversagens bestehen.
3.7 Der Auftraggeber kann den Auftrag jederzeit schriftlich widerrufen. In diesem Fall werden dem Kunden die bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Kosten, Gebühren und der Rückversand in Rechnung gestellt.
3.8 Zahlungsverzüge. Zahlt der Kunde auf eine Mahnung der Reiseagentur KRONWERK nicht, die nach dem Eintritt der Fälligkeit erfolgt, so kommt er durch die Mahnung in Verzug. Für jede weitere, der ersten folgenden Mahnung, werden dem Kunden 3 Euro in Rechnung gestellt. Mit Eintritt ist die Reiseagentur KRONWERK berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen.
4. Haftung
4.2 Die Reiseagentur KRONWERK erbringt ihre Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.
4.3 Die Entscheidung über die Erteilung eines Visums liegt allein bei den ausländischen Vertretungen, bzw. zuständigen Behörden. Die Verpflichtung der Reiseagentur KRONWERK besteht daher ausschließlich in der Erbringung einer Dienstleistung. Die Reiseagentur KRONWERK übernimmt für die Entscheidung keine Haftung.
4.4 Das Risiko des Postversands aller Unterlagen und Visa durch die Reiseagentur KRONWERK geht zulasten den Auftraggeber. Der Auftraggeber kann dies durch eine schriftliche Erklärung in der Auftragserteilung ablehnen und die Dokumente persönlich abholen bzw. eine andere Art der Zustellung vorschlagen.
4.5 Die Reiseagentur KRONWERK übernimmt keine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung von Dokumenten, sofern diese bei der Botschaft (bzw. der Visastelle / dem Konsulat) oder auf dem Transportweg erfolgt.
4.6 Der Auftraggeber hat die Lieferung unmittelbar nach Erhalt auf Vollständigkeit und Übereinstimmung mit der bestellten Leistung und Rechnung zu überprüfen.
Sollten offensichtliche Mängel unserer Leistung vorliegen, müssen Sie die schriftlich innerhalb von 7 Tagen nach Eingang Ihrer Dokumente schriftlich geltend zu machen. Ansprüche gegen uns verjähren innerhalb von 6 Monaten ab Zustellungsdatum.
5. Auftragsstornierung
Auftragsstornierung muss schriftlich per Email oder per Post erfolgen. Wir stellen Ihnen dann die bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Kosten sowie der Rückversand in die Rechnung.
6. Weitere Vereinbarungen
Vereinbarungen und Nebenabreden, die diese Bedingungen abändern und/oder ergänzen bedürfen für ihre Wirksamkeit der Schriftform. Der Rückversand der Dokumente erfolgt ausnahmslos an den Auftraggeber. Abweichungen sind erst gültig, nachdem diese von uns schriftlich bestätigt wurden.
7. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen oder abgrenzbare Teile einzelner Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbedingungen unberührt.
8. Gerichtsstand
Der mit der Reiseagentur KRONWERK geschlossene Vertrag unterliegt deutschem Recht, die Durchsetzung von Ansprüchen aus diesem Vertrag der deutschen Gerichtsbarkeit. Gerichtsstand für beide Teile ist Stuttgart.